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Ihr Architekt in Sachen Neubau Umbau und Erweiterung.
Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Brandschutz und Wärmedämmung.

 
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Ihre Wünsche - Ihr Vorteil
  Das eigene Haus. Ein Traum, der sich schnell und leicht verwirklichen lässt. Sie brauchen nur einen zuverlässigen, erfahrenen Architekten!

Wir verwirklichen Ihre individuellen Wünsche und planen Ihr Bauvorhaben speziell nach Ihren Wünschen. Dabei nutzen wir Kostensenkungspotentiale, die es Ihnen ermöglichen, ein individuelles Haus kostengünstig zu realisieren.
Bei der Wahl eines geeigneten Grundstückes sind wir Ihnen gerne behilflich.
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Angebote zum Fertigteilhaus locken mit attraktiven Preisen und Ausstattungen, die Sie so nicht haben wollen oder nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen. Der Architekt in Solingen plant Ihr Haus, wie Sie es möchten. Der Architekt nutzt Einsparpotentiale. So muss IHR HAUS in Solingen nicht teurer sein als ein Standardhaus oder Fertighaus. Lassen Sie sich von dem Architekten Ihres Vertrauens beraten!

Beim Hausbau bitte beachten:
1. Das Budget - Welche regelmäßigen und fest kalkulierbaren Einkünfte sind vorhanden?
- Wie werden sich Ihre Ausgaben künftig entwickeln?
- Welche Aktien, Fondeinlagen oder Spareinlagen sind verfügbar.
- Können und wollen Sie Eigenleistungen erbringen ?
Ein Partner kann die Hausbank, ein Finanzierungsberater oder ein Architekt sein.

2. Individuelles Baukonzept erarbeiten Alle Gedanken und Vorstellungen vom Eigenheim werden vordefiniert und am besten zu Papier gebracht. Letzlich müssen die Wunschvorstellungen und die finanzielle Leistungfähigkeit in Einklang gebracht werden.

3. Finanzierungssicherstellung Um die nächsten Schritte zu gehen, sollten Sie auch den Partner für die Finanzierung des Bauvorhabens auswählen. Sie sollten sich den Finanzierungsrahmen bzw. Ihre Bonität bestätigen lassen. Bei der Gestaltung des Finanzierungskonzeptes ist zu beachten: - Alle anfallenden Kosten müssen berücksichtigt sein. - Lassen Sie sich die monatliche Belastung errechnen, auch für den Zeitraum, wo z.B. staatliche Förderungen entfallen. - sichere Zusage zur Finanzierung Ihres Bauvorhabens, damit Sie sicher planen können; - möglichst Bereitstellungszinsen vermeiden;

4. Grundstückserwerb Solingen Um ein geeignetes Grundstück zu finden, dass den persönlichen Vorstellungen hinsichtlich Lage, Verkehrsanbindung und Preis entspricht, ist oft ein größerer Zeitraum einzuplanen. Möglichkeiten sind: Zeitungsauswertung, Makler abfragen, Makler beauftragen, die eigene Suche.

5. Vorplanung Solingen Bei der Vorplanung entsteht gedanklich und auch auf Skizzen Ihr Haus: Anzahl der Zimmer und deren Nutzung, ungefähre Größe und Lage Räume. Hier fällt die Entscheidung, mit oder ohne Keller zu bauen sowie über die Bauweise (z.B. massiv). Die Wandbaustoffe werden gewählt sowie Gestaltung der Fassade, Art des Heizsystems, Energie- und Wasser sparende Maßnahmen. Und schließlich wird, da alles Geld kostet, darauf geachtet, dass das Budget nicht gesprengt wird.

6. Wie soll vorgegangen werden Sie können Ihr Haus alleine bauen, in einer Baugemeinschaft oder Sie wählen einen Hauptpartner, der die wichtigsten Aufgaben für Sie übernimmt. Das kann eine Hausbaufirma oder ein Architekt sein.

7. Bauantrag Solingen Wenn alle bisherigen Überlegungen geklärt sind, der Kostenrahmen eingehalten wurde und die Finanzierung des Bauvorhabens gesichert ist, können die Bauantragsunterlagen erstellt und bei der Baubehörde eingereicht werden. Als Bauherr werden Sie hier einiges zu tun haben. Bis zur Erteilung der Baugenehmigung kann die Zeit unter Vorbehalt schon für andere planerische Aufgaben genutzt werden.

8. Ausführungsplanung Solingen Der Architekt planen das ganze Bauvorhaben im Detail. Hierzu gehören auch die Arbeiten des Statikers und die Wärmebedarfsplanung. Die Vergabe der einzelnen Gewerke muss ebenso geplant werden wie die Erstellung eines Bauablaufplanes erforderlich wird.

9. Baustellenvorbereitung Solingen Das Grundstück muß baufrei sein, das heißt eventuell vorhandene Altbebauung, Lauben oder Schuppen müssen rechtzeitig abgerissen sein und entsorgt werden. Die Baustelle muß mit Baustrom und Bauwasser versorgt werden. Vor Baubeginn wird das zukünftige Haus bzw. die Baugrube eingemessen. Das Schnurgerüst stellt der Rohbauer auf. Nicht zu vergessen ist die Sicherung der Baustelle. Auch sollte der Bauherr neben der Haftpflichtversicherung auch eine Bauwesenversicherung abschließen sowie eine Rohbauversicherung im Vorgriff auf eine spätere Gebäudeversicherung.

10. Baustellenkontrolle Solingen Der Fortgang der Arbeiten ist stetig zu kontrollieren. Präsenz sollten Bauherr wie Architekt auch zur üblichen Handwerkerarbeitszeit und nicht nur nach Feierabend zeigen. Gemeinsam mit dem Bauleiter können so Probleme erkannt und Abhilfe geschaffen werden. Auftretende Mängel können umgehend gerügt werden. Dabei ist es aber auch wichtig, das festgelegte Verantwortlichkeiten eingehalten werden. Baumängel sollten zeitnah beseitigt werden.

11. Bauabnahme Solingen Es sollte eine förmliche Abnahme der Leistungen erfolgen. Im Ergebnis einer gemeinsamen Begehung und Begutachtung durch die Vertragspartner wird ein Protokoll erstellt. Das Abnahmeprotokoll sollte mindestens beinhalten: - Datum der Abnahme und anwesende Personen; - eine Liste und die fachkundige Dokumentation aller Mängel sowie sämtlicher angemahnter Restarbeiten; - Daten zum Beginn und Ablauf der Gewährleistungsfrist, mit dem Hinweis, das dies nicht für noch zu beseitigende Mängel gilt; - eventl zu zahlende Vertragsstrafen durch Zeitverzug; - die Unterschriften der Vertragsparteien; Im Falle wesentlicher Mängel ( und nur dann) kann die Zahlung der Schlussrechnung verweigert werden. Bei unwesentlichen Mängeln muss eine Abnahme erfolgen, es kann aber von der Schlussrechnung der dreifache Betrag der voraussichtlichen Schadensbeseitigungssumme einbehalten werden. Die Konsequesenzen der Bauabnahme: - Mit dem Datum der Bauabnahme übernimmt der Bauherr voll und ganz die Verantwortung für seine vier Wände. - Die Verjährungsfrist beginnt. - Die Schlusszahlung wird fällig - Die Beweislast kehrt sich um. Ab jetzt muss erst Beweis erbracht werden, das ein Mangel Folge einer unsachgemäß ausgeführten Handwerkerleistung ist. - Die Gewährleistungspflicht für Mängel die erst später entdeckt werden bleibt bestehen.