Architekten Solingen

Architekten für Solingen

Ihr Architekt in Sachen Neubau Umbau und Erweiterung.
Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Brandschutz und Wärmedämmung.

 
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Bauantrag > Nutzungsänderung > Baugenehmigung > Bauvoranfrage > Solingen

Unsere Kontakte - Ihr Vorteil
  Als etabliertes Architekturbüro haben wir langjährige Erfahrungen zu Baubehörden in unserem Bundesland NRW. Weit über 1200 Bauanträge haben wir für unsere Bauherren in vielen Städten in NRW erfolgreich umgesetzt.
Gute Kontakte zu den verschiedensten Baubehörden und unsere Erfahrung gewährleisten eine zügige und unkomplizierte Abwicklung.

Das Bauordnungsrecht der einzelnen Länder, festgelegt in der jeweiligen Landesbauordnung, regelt wie und was umgesetzt werden kann. Hier sind die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung einzelner Grundstücke festgelegt. Aufgrund unserer Erfahrung verschiedenster Bauprojekte im ganzen Bundesgebiet, können wir Sie schnell und fachgerecht für Ihr Bauvorhaben beraten.
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BAURECHT / PLANUNGSRECHT
Zum Thema:
BAUANTRAG Zur Errichtung eines Bauwerkes in Solingen bedarf es einer Baugenehmigung, deren Erlangung der Bauantrag dient. Einzelheiten des Bauvorhabens regelt die Bauordnung. Bauantragsformulare werden von Behörden, Gemeinden und Stadtverwaltungen zum Download bereitgestellt. Ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser Architekt, Bauingenieur und staatlich geprüfte Bautechniker unterschreibt die Pläne, die Formulare und Unterlagen mit unterschreibt und stempelt. Vor einem Bauantrag kann eine Bauvoranfrage gestellt werden. ABSTANDSFLÄCHE Als Abstandsfläche auch Abstandfläche (z.B. in Solingen) bezeichnet man im Baurecht ddie Fläche eines Grundstückes das von Bebauung freizuhalten ist. Gründe für Abstandsflächen sind die ausreichende Belichtung, der Brandschutz zwischen Nachbarn. Bei bestandsgeschützten Gebäude in Solingen, das die Abstandsflächen nicht einhält, eine bauliche Änderung oder sogar eine reine Nutzungsänderung zum Verlust des Bestandsschutzes führen. Dann ist eine Abstandsflächenübernahmeerklärung oder auch Abstandsflächen Baulast zu beantragen. In Bebauungsplänen in Solingen kann von den Regelungen abgewichen werden. Setzt etwa ein Bebauungsplan die geschlossene Bauweise fest, müssen die Gebäude aneinandergebaut werden. BEBAUUNGSPLAN Der Gebietscharakter (§ 34 BauGB) orientiert sich an der Bebauung der Umgebung. D Merkmale, wie Dachformen und Fassadengestaltung, sind nicht geregelt Die Art der baulichen Nutzung ist nach den in der näheren Umgebung vorhandenen Nutzungen zu anzupassen. NUTZUNGSÄNDERUNG Auch die Änderung der Nutzung ist in Solingen baugenehmigungspflichtig wii z.B. Ungenutzter Dachraum in Wohnraum, Wohnraum in Büroflächen Das Antragsformular, und die Betriebsbeschreibung muss von Bauherrn und Entwurfsverfasser unterzeichnet werden. Es können Arbeitsablaufpläne, Maschinenaufstellpläne und Rettungswegpläne erforderlich sein. Lageplan, Flurkarte und Deutsche Grundkarte rundrisse aller Geschosse, die Schnitte im Maßstab 1:100 sind mir einzureichen. Bestandspläne können erforderlich sein. In Einzelfällen können Schallschutzgutachten oder ein Brandschutzkonzept erforderlich sein. Diese müssen von unseren Sachverständigen in Solingen aufgestellt werden. Nutzflächenberechnung, Herstellungskosten, Stellplatznachweis / Stellplatzberechnung sind zu berechnen und im Lageplan oder in die Flurkarte einzutragen. Eine Baubeschreibung ist nur erforderlich, wenn genehmigungspflichtige bauliche Änderungen vorgenommen werden sollen. Für die neue Nutzung müssen im allgemeinen Stellplätze wie bei der Neuerrichtung des Gebäudes nachgewiesen werden. Ausnahmen: Die Kosten für eine Nutzungsänderungsgenehmigung sind wie die Baugenehmigungsgebühren in Solingen abhängig vom Umfang und der Art der beantragten Änderung.