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| BAURECHT / PLANUNGSRECHT |
Bauantrag > Nutzungsänderung > Baugenehmigung > Bauvoranfrage > Solingen
Unsere Kontakte - Ihr Vorteil
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Als etabliertes Architekturbüro haben wir langjährige Erfahrungen zu Baubehörden in
unserem Bundesland NRW. Weit über 1200 Bauanträge haben wir für unsere Bauherren
in vielen Städten in NRW erfolgreich umgesetzt.
Gute Kontakte zu den verschiedensten
Baubehörden und unsere Erfahrung gewährleisten eine zügige und unkomplizierte Abwicklung.
Das Bauordnungsrecht der einzelnen Länder, festgelegt in der jeweiligen Landesbauordnung,
regelt wie und was umgesetzt werden kann.
Hier sind die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung einzelner Grundstücke festgelegt.
Aufgrund unserer Erfahrung verschiedenster Bauprojekte im ganzen Bundesgebiet, können wir Sie schnell
und fachgerecht für Ihr Bauvorhaben beraten.
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Ihre Mitteilung wird umgehend bearbeitet. Sie erhalten in Kürze Ihre gewünschten Informationen.
Vielen Dank!
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Zum Thema:
BAUANTRAG
Zur Errichtung eines Bauwerkes in Solingen bedarf es einer Baugenehmigung, deren Erlangung
der Bauantrag dient. Einzelheiten des Bauvorhabens regelt die Bauordnung.
Bauantragsformulare werden von Behörden, Gemeinden und Stadtverwaltungen zum
Download bereitgestellt. Ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser Architekt, Bauingenieur und staatlich geprüfte Bautechniker
unterschreibt die Pläne, die Formulare und Unterlagen
mit unterschreibt und stempelt.
Vor einem Bauantrag kann eine Bauvoranfrage gestellt werden.
ABSTANDSFLÄCHE
Als Abstandsfläche auch Abstandfläche (z.B. in Solingen) bezeichnet man
im Baurecht ddie Fläche eines Grundstückes das von Bebauung freizuhalten ist.
Gründe für Abstandsflächen sind die ausreichende Belichtung,
der Brandschutz zwischen Nachbarn.
Bei bestandsgeschützten Gebäude in Solingen, das die Abstandsflächen nicht einhält, eine bauliche
Änderung oder sogar eine reine Nutzungsänderung zum Verlust des Bestandsschutzes führen.
Dann ist eine Abstandsflächenübernahmeerklärung oder auch Abstandsflächen Baulast zu beantragen.
In Bebauungsplänen in Solingen kann von den Regelungen abgewichen werden. Setzt etwa
ein Bebauungsplan die geschlossene Bauweise fest, müssen die Gebäude aneinandergebaut werden.
BEBAUUNGSPLAN
Der Gebietscharakter (§ 34 BauGB) orientiert sich an der Bebauung der Umgebung. D
Merkmale, wie Dachformen und Fassadengestaltung, sind nicht geregelt
Die Art der baulichen Nutzung ist nach den in der näheren Umgebung vorhandenen Nutzungen zu anzupassen.
NUTZUNGSÄNDERUNG
Auch die Änderung der Nutzung ist in Solingen baugenehmigungspflichtig wii z.B. Ungenutzter Dachraum in Wohnraum, Wohnraum in Büroflächen
Das Antragsformular, und die Betriebsbeschreibung muss von Bauherrn und Entwurfsverfasser unterzeichnet werden.
Es können Arbeitsablaufpläne, Maschinenaufstellpläne und Rettungswegpläne erforderlich sein.
Lageplan, Flurkarte und Deutsche Grundkarte rundrisse aller Geschosse, die Schnitte im Maßstab 1:100 sind mir einzureichen.
Bestandspläne können erforderlich sein.
In Einzelfällen können Schallschutzgutachten oder ein Brandschutzkonzept erforderlich sein. Diese müssen
von unseren Sachverständigen in Solingen aufgestellt werden.
Nutzflächenberechnung, Herstellungskosten, Stellplatznachweis / Stellplatzberechnung sind zu berechnen und
im Lageplan oder in die Flurkarte einzutragen.
Eine Baubeschreibung ist nur erforderlich, wenn genehmigungspflichtige bauliche Änderungen vorgenommen werden sollen.
Für die neue Nutzung müssen im allgemeinen Stellplätze wie bei der Neuerrichtung des Gebäudes nachgewiesen
werden. Ausnahmen:
Die Kosten für eine Nutzungsänderungsgenehmigung sind wie die Baugenehmigungsgebühren in Solingen abhängig vom
Umfang und der Art der beantragten Änderung.
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