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TEILUNGSERKLÄRUNG

Teilungsgenehmigung > Teilungserklärung > Abgeschlossenheitsbescheinigung > Eigentumswohnung > Solingen

Unser Kompetenz – Ihr Vorteil
  Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung nach der BauO NRW (Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen). Der Architek beantragt eine Teilungsgenehmigung bei dem Bauamt Ihrer Stadt. Bei dieser Aufteilung stellen der Architekt sicher, daß die Wohnung in sich abgeschlossen ist. Außerdem werden die Gemeinschaftsflächen festgelegt. Innerhalb von einigen Wochen erhalten Sie, wenn keine bauordnungsrechtliche Bedenken entgegenstehen, die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Mit dieser Abgeschlossenheitsbescheinigung, den akuellen Bauplänen und dem Lageplan ist ein Besuch bei einem Notar notwendig. Er erstellt die notarielle Teilungserklärung, die ins Grundbuch eingetragen wird.

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TEILUNGSERKLÄRUNG
Zum Thema:
Teilungsgenehmigung Teilungserklärung Abgeschlossenheitsbescheinigung Eigentümer Miteigentümer Bauordnung
Der Eigentümer eines Grundstücks in Solingen ist auch Eigentümer des darauf stehenden Hauses. Sind Eheleute je zu 1/2-Anteil Miteigentümer eines Grundstück mit einem vierstöckigen Mietshaus in Solingen, so gehören nicht etwa jedem Ehegatten zwei Etagen; vielmehr gehören alle vier Stockwerke beiden gemeinsam. Das Wohnungseigentumsgesetz erlaubt jedoch, das Eigentum an einem Grundbesitz dergestalt aufzuteilen, dass ein Miteigentümer des Grundstücks Alleineigentümer einer Wohnung in Solingen wird. Hierbei ist sogar möglich, neben der Wohnung selbst auch einen Kellerraum, einen Tiefgaragenplatz und die Terrasse als Alleineigentum zuzuordnen. Es handelt sich dann um sog. Sondereigentum. Demgegenüber bleiben die gemeinsam benutzten Räumlichkeiten (Treppenhaus, Heizungskeller, Dachstuhl etc.) im Gemeinschaftseigentum aller Miteigentümer.
Die Aufteilung in Wohnungseigentum bedarf einer notariellen Teilungserklärung, die in das Grundbuch in Solingen eingetragen wird. Der Teilungserklärung werden die Baupläne angefügt, in denen die genaue Aufteilung eingezeichnet wird, welche Räume zum Sondereigentum und und welche Gebäudeteile im Gemeinschaftseigentum bleiben.
Bei der Aufteilung muss sichergestellt sein, dass die jeweilige Wohnung selbst, in sich abgeschlossen ist, d. h. sie einen eigenen Zugang vom Gemeinschaftseigentum aus besitzt. Dies wird von der Baubehörde in Solingen durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt. Diese Bescheinigung, bei deren Beantragung Ihnen Ihr Architekt hilft, sollten Sie vor Beurkundung der Teilungserklärung besorgen. In der Regel benötigt die Baubehörde in Solingen für die Erteilung einige Wochen. Kosten Aufteilung in Wohnungseigentum und Teileigentum in Solingen Notargebühren richten sich nach der Kostenordnung. Die Beurkundungsgebühren richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert, bei einer Teilungserklärung mithin nach dem Wert des Grundstücks einschließlich der bereits Bebauung. Hinzu kommen noch Verwaltungsgebühren der Stadt Solingen für die Abgeschlossenheitsbescheinigung.